Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.07.2023 - 20 WLw 1/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,32390
OLG Frankfurt, 03.07.2023 - 20 WLw 1/23 (https://dejure.org/2023,32390)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.07.2023 - 20 WLw 1/23 (https://dejure.org/2023,32390)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Juli 2023 - 20 WLw 1/23 (https://dejure.org/2023,32390)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,32390) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versagung der Genehmigung der Veräußerung landwirtschaftlicher Flächen wegen ungesunder Verteilung von Grund und Boden; Erwerb durch eine die erworbenen Flächen nicht selbst nutzende Kapitalgesellschaft

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Frankfurt, 25.07.2022 - 20 WLw 10/21

    Berücksichtigung eines Naturschutzkonzepts im Rahmen des § 9 Abs. 2 GrdstVG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2023 - 20 WLw 1/23
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. etwa NJW-RR 2011, 521; NJW-RR 2015, 855; RdL 2020, 469, je zitiert nach juris), der auch der Senat folgt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23.05.2016, a.a.O., und 20 WLw 4/15, n. v.; Beschluss vom 25.07.2022, 20 WLw 10/21, zitiert nach juris) zielen diese Maßnahmen in erster Linie auf die Schaffung und die Erhaltung selbständiger und lebensfähiger landwirtschaftlicher Betriebe ab.

    Die Gewinnerzielungsabsicht der Tätigkeit ist aber gerade ein wesentliches Merkmal der Eigenschaft als "Landwirt" (vgl. die vielfältigen Nachweise bei Senat, Beschluss vom 25.07.2022, 20 WLw 10/21, zitiert nach juris).

    Dabei kann offenbleiben, ob die von der Beschwerde in Bezug genommenen Regelungen der VO (EU) 2021/2115 vom 02.12.2021, die ohnehin erst ab dem 07.12.2021 gilt, und bestimmte Zwecke verfolgt (vgl. hierzu und zum Anwendungsbereich die Erwägungsgründe und Art. 1), die vorliegend nicht in Rede stehen, dazu führen kann, dass für die Frage der Abgrenzung des Landwirts zum Nichtlandwirt entgegen der bis zuletzt einhelligen Rechtsprechung (vgl. etwa BGHZ 203, 297, Tz. 22 bei juris, und die vielfältigen Nachweise bei Senat, Beschluss vom 25.07.2022, a.a.O., Tz. 24 nach juris) nicht mehr auf eine systematische Auslegung durch Rückgriff auf § 1 Abs. 2, Abs. 4, Abs. 5 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) abzustellen ist.

    So kann sich ein dringender Aufstockungsbedarf schon daraus ergeben, dass die zu erwerbenden Flächen in unmittelbarer Nähe der Hofstelle oder der bereits bewirtschafteten Flächen des kaufinteressierten Landwirts liegen und daher besonders geeignet sind, die Wirtschaftlichkeit der Betriebsführung zu verbessern (vgl. dazu im Einzelnen Senat, Beschluss vom 25.07.2022, a.a.O.; vgl. auch Senat RdL 2005, 77, zitiert nach juris).

    Soweit die Beschwerde zuletzt - der Sache nach im Ansatz zutreffend - darauf hinweist, dass die oben genannte Zielsetzung der Rechtsprechung, dass das GrdstVG in erster Linie auf die Schaffung und die Erhaltung selbständiger und lebensfähiger landwirtschaftlicher Betriebe abzielt, heute um die Belange des Umwelt- und Naturschutzes erweitert wird, die gleichrangig neben den Interessen der Landwirtschaft an einer ausreichenden Flächenausstattung stehen (vgl. die Nachweise bei Düsing/Martinez, a.a.O., § 9 GrdstVG Rz. 7; vgl. auch Senat AUR 2016, 223, zitiert nach juris, Beschluss vom 25.07.2022, a.a.O.), führen auch diese Erwägungen hier zu keiner anderen Beurteilung.

  • OLG Frankfurt, 23.05.2016 - 20 WLw 5/15

    Landwirtschaftssache: Wiedereinsetzung in die Versäumung der Beschwerdefrist bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2023 - 20 WLw 1/23
    Hierfür hätte es der Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter bedurft (vgl. Beschluss des Senats vom 23.05.2016, 20 WLw 5/15;OLG Hamm, Beschluss vom 29.03.2012, I-10 W 14/12, je zitiert nach juris; Sternal, FamFG, 21. Aufl., § 69 Rz. 17).

    Der Senat ist grundsätzlich auch ohne hinreichendes Abhilfeverfahren des Erstgerichts zur Entscheidung in der Sache befugt (vgl. Beschluss des Senats vom 23.05.2016, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 29.03.2012, a.a.O.; Sternal, a.a.O., § 69 Rz. 43).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH NJW-RR 2017, 1228; NJW-RR 2017, 1485; DNotZ 2020, 149, je zitiert nach juris), der der Senat folgt (vgl. Beschluss des Senats vom 23.05.2016, a.a.O.), sind die Landwirtschaftsgerichte im Einwendungsverfahren gemäß § 10 RSG auf die Prüfung beschränkt, ob die Veräußerung der Genehmigung bedurfte und ob diese nach § 9 GrdstVG zu versagen wäre; die sonstigen sich aus dem Siedlungsrecht ergebenden Voraussetzungen für das Vorkaufsrecht nach § 4 RSG sind einem ggf. zu führenden Zivilprozess vorbehalten.

    Denn die Vertragsparteien können das ausgeübte Vorkaufsrecht nicht dadurch zu Fall bringen, dass sie erst nachträglich im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens diejenigen Voraussetzungen schaffen, aus denen der Versagungsgrund ausgeräumt werden kann (vgl. Beschluss des Senats vom 23.05.2016, a.a.O., m. w. N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. etwa NJW-RR 2011, 521; NJW-RR 2015, 855; RdL 2020, 469, je zitiert nach juris), der auch der Senat folgt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23.05.2016, a.a.O., und 20 WLw 4/15, n. v.; Beschluss vom 25.07.2022, 20 WLw 10/21, zitiert nach juris) zielen diese Maßnahmen in erster Linie auf die Schaffung und die Erhaltung selbständiger und lebensfähiger landwirtschaftlicher Betriebe ab.

  • BGH, 28.04.2017 - BLw 1/15

    Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz: Beurteilung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2023 - 20 WLw 1/23
    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH NJW-RR 2017, 1228; NJW-RR 2017, 1485; DNotZ 2020, 149, je zitiert nach juris), der der Senat folgt (vgl. Beschluss des Senats vom 23.05.2016, a.a.O.), sind die Landwirtschaftsgerichte im Einwendungsverfahren gemäß § 10 RSG auf die Prüfung beschränkt, ob die Veräußerung der Genehmigung bedurfte und ob diese nach § 9 GrdstVG zu versagen wäre; die sonstigen sich aus dem Siedlungsrecht ergebenden Voraussetzungen für das Vorkaufsrecht nach § 4 RSG sind einem ggf. zu führenden Zivilprozess vorbehalten.

    Ungeachtet der Frage, ob dies von der Beschwerdeführerin oder der "Familie A" geplant war und ob hierin eine landwirtschaftliche Tätigkeit gesehen werden könnte, reichen in diesem Zusammenhang unklar oder unverbindliche Absichtserklärungen ohnehin nicht aus (BGH NJW-RR 2017, 1485; OLG Hamm RdL 2020, 379, zitiert nach juris).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. etwa NJW-RR 2017, 1485, zitiert nach juris) ist für das Aufstockungsinteresse nicht etwa erforderlich, dass der kaufinteressierte Landwirt zur Aufrechterhaltung seines Betriebs auf das streitgegenständliche Grundstück bzw. die Grundstücke angewiesen ist.

  • BGH, 26.11.2010 - BLw 14/09

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2023 - 20 WLw 1/23
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. etwa NJW-RR 2011, 521; NJW-RR 2015, 855; RdL 2020, 469, je zitiert nach juris), der auch der Senat folgt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23.05.2016, a.a.O., und 20 WLw 4/15, n. v.; Beschluss vom 25.07.2022, 20 WLw 10/21, zitiert nach juris) zielen diese Maßnahmen in erster Linie auf die Schaffung und die Erhaltung selbständiger und lebensfähiger landwirtschaftlicher Betriebe ab.

    Dementsprechend liegt eine ungesunde Bodenverteilung in der Regel dann vor, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt veräußert werden soll und ein Landwirt das Grundstück zur Aufstockung seines Betriebes dringend benötigt und zum Erwerb bereit und in der Lage ist, die Fläche zu den Bedingungen des Kaufvertrags zu erwerben (so BGH NJW-RR 2011, 521, mit vielfältigen weiteren Nachweisen).

  • BGH, 28.11.2014 - BLw 2/14

    Versagung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung wegen ungesunder Bodenverteilung:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2023 - 20 WLw 1/23
    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 203, 297, Tz. 23 bei juris m. w. N.; NJW-RR 2015, 553, Tz. 9 bei juris; NJW-RR 2006, 1245, Tz. 22 bei juris) ist diese Frage - wie gesagt - nach den tatsächlichen Umständen in dem durch § 6 Abs. 1 Satz 3 RSG festgelegten Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts durch das Siedlungsunternehmen zu beurteilen.

    Das gilt unabhängig von der Rechtsform, in der das Unternehmen betrieben wird (BGH NJW-RR 2015, 553, Tz. 12 bei juris).

  • BGH, 28.11.2014 - BLw 3/13

    Landwirtschaftssache: Wirksamkeit einer Verlängerung der Frist für die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2023 - 20 WLw 1/23
    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 203, 297, Tz. 23 bei juris m. w. N.; NJW-RR 2015, 553, Tz. 9 bei juris; NJW-RR 2006, 1245, Tz. 22 bei juris) ist diese Frage - wie gesagt - nach den tatsächlichen Umständen in dem durch § 6 Abs. 1 Satz 3 RSG festgelegten Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts durch das Siedlungsunternehmen zu beurteilen.

    Dabei kann offenbleiben, ob die von der Beschwerde in Bezug genommenen Regelungen der VO (EU) 2021/2115 vom 02.12.2021, die ohnehin erst ab dem 07.12.2021 gilt, und bestimmte Zwecke verfolgt (vgl. hierzu und zum Anwendungsbereich die Erwägungsgründe und Art. 1), die vorliegend nicht in Rede stehen, dazu führen kann, dass für die Frage der Abgrenzung des Landwirts zum Nichtlandwirt entgegen der bis zuletzt einhelligen Rechtsprechung (vgl. etwa BGHZ 203, 297, Tz. 22 bei juris, und die vielfältigen Nachweise bei Senat, Beschluss vom 25.07.2022, a.a.O., Tz. 24 nach juris) nicht mehr auf eine systematische Auslegung durch Rückgriff auf § 1 Abs. 2, Abs. 4, Abs. 5 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) abzustellen ist.

  • OLG Hamm, 29.03.2012 - 10 W 14/12

    Wirksamkeit einer negativen Hoferklärung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2023 - 20 WLw 1/23
    Hierfür hätte es der Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter bedurft (vgl. Beschluss des Senats vom 23.05.2016, 20 WLw 5/15;OLG Hamm, Beschluss vom 29.03.2012, I-10 W 14/12, je zitiert nach juris; Sternal, FamFG, 21. Aufl., § 69 Rz. 17).

    Der Senat ist grundsätzlich auch ohne hinreichendes Abhilfeverfahren des Erstgerichts zur Entscheidung in der Sache befugt (vgl. Beschluss des Senats vom 23.05.2016, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 29.03.2012, a.a.O.; Sternal, a.a.O., § 69 Rz. 43).

  • BGH, 06.07.1990 - BLw 8/88

    Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke an einen Nebenerwerbslandwirt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2023 - 20 WLw 1/23
    Ein wesentliches Indiz für die Leistungsfähigkeit dürfte dabei die Erwirtschaftung von Gewinnen sein (OLG Oldenburg RdL 2019, 429 unter Hinweis auf BGHZ 112, 86).
  • OLG Frankfurt, 23.11.2015 - 20 WLw 1/15

    Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2023 - 20 WLw 1/23
    Soweit die Beschwerde zuletzt - der Sache nach im Ansatz zutreffend - darauf hinweist, dass die oben genannte Zielsetzung der Rechtsprechung, dass das GrdstVG in erster Linie auf die Schaffung und die Erhaltung selbständiger und lebensfähiger landwirtschaftlicher Betriebe abzielt, heute um die Belange des Umwelt- und Naturschutzes erweitert wird, die gleichrangig neben den Interessen der Landwirtschaft an einer ausreichenden Flächenausstattung stehen (vgl. die Nachweise bei Düsing/Martinez, a.a.O., § 9 GrdstVG Rz. 7; vgl. auch Senat AUR 2016, 223, zitiert nach juris, Beschluss vom 25.07.2022, a.a.O.), führen auch diese Erwägungen hier zu keiner anderen Beurteilung.
  • OLG Frankfurt, 20.06.2022 - 20 WLw 6/21

    Veräußerungsauflage im Zusammenhang mit § 9 Abs. 6 GrdstVG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2023 - 20 WLw 1/23
    Auch wenn die Beschwerde dies nicht einwendet, weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass ein bestehender Versagungsgrund durch eine Verpachtungsauflage nach § 10 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 GrdstVG grundsätzlich nur ausgeräumt werden kann, wenn dadurch eine absehbare Übergangszeit bis zu dem bevorstehenden Wegfall des Versagungsgrunds überbrückt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 20.06.2022, 20 WLw 6/21, zitiert nach juris und m. w. N.).
  • BGH, 28.04.2006 - BLw 32/05

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung über Einwendungen gegen die Ausübung

  • BGH, 28.11.2014 - BLw 4/13

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Beseitigung des Versagungsgrundes der ungesunden

  • BGH, 10.05.2019 - BLw 1/18

    Grundstücksverkehrsgenehmigung und siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht:

  • BGH, 28.04.2017 - BLw 2/16

    Grundstücksverkehrsgenehmigung und siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht: Mitteilung

  • OLG Dresden, 08.12.2014 - W XV 303/14
  • OLG Frankfurt, 22.01.2024 - 20 WLw 1/22

    Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebs

    Eine etwaige Nichtabhilfeentscheidung hätte durch einen den Verfahrensbeteiligten mitzuteilenden Beschluss und unter Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter erfolgen müssen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 03.07.2023, 20 WLw 1/23, und vom 23.05.2016, 20 WLw 5/15; OLG Hamm, Beschluss vom 29.03.2012, I-10 W 14/12, je zitiert nach juris; Sternal, FamFG, 21. Aufl., § 69 Rz. 17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht